Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand März 2023
Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen Nina Achleitner („Nina“) und dem Kunden für alle angebotenen und erbrachten Leistungen auf dem Gebiet der Fußpflege sowie der in diesem Zusammenhang angeboten Nebenleistungen und Produktverkäufe, die am Geschäftssitz beziehungsweise am ausdrücklich mit dem Kunden vereinbarten Erfüllungsort von Nina erbracht werden. Verträge werden von Nina ausschließlich nur unter Zugrundelegung dieser AGB abgeschlossen.
1. Mitwirkungspflichten des Kunden
1.1. Der Kunde ist verpflichtet, Nina vor Leistungsbeginn vollständig über bestehende Krankheitsbilder, wie insbesondere Diabetes, der Einnahme von Blutverdünnungsmittel, Infektionskrankheiten oder Allergien zu informieren, die im Rahmen der von Nina zu erbringenden Leistungen beachtet werden müssen oder einer Behandlung entgegenstehen können.
1.2. Der Kunde ist verpflichtet, vereinbarte Termine pünktlich einzuhalten. Wird der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch, dem Kunden zuzurechnende Umstände abgesagt, verzögert oder unterbrochen bzw. unterbleibt oder entfällt dieser, ist der Kunde verpflichtet, 100 % der gebuchten Leistung zu bezahlen,
a) wenn er den Termin nicht 24 Stunden vor Behandlungsbeginn einvernehmlich mit Nina auf einen anderen Termin verschoben oder aber abgesagt hat. Absagen und Verschiebungen sind nur werktags zwischen 07:00 Uhr und 18:00 Uhr möglich.
b) wenn durch die Verspätung des Kunden, die gebuchte Leistung aufgrund nachfolgender Termine von Nina nicht oder nicht mehr zur Gänze durchführbar ist.
2. Angebot / Vertragsabschluss
2.1. Ninas Angebote sind unverbindlich, Aufträge bzw. Auftragsänderungen des Kunden bedürfen der ausdrücklichen Annahme durch Nina.
2.2. Terminvereinbarung können mündlich vor Ort oder telefonisch vorgenommen werden. Die verbindliche Annahme der Buchung erfolgt mit mündlicher oder telefonischer Bestätigung. Durch die Vereinbarung eines Termins für eine Dienstleistung erklärt der Kunde verbindlich die Annahme des Angebotes.
2.3. Nina ist berechtigt, die Leistungserbringung abzulehnen, insbesondere wenn gesundheitliche oder hygienische Gründe dieser entgegenstehen.
3. Gewährleistung / Haftung
3.1. Ansprüche des Kunden wegen mangelhafter Ausführung der vereinbarten Leistung können nur innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab Leistungserbringung geltend gemacht werden und sind auf Nacherfüllung beschränkt.
3.2. Falls der Kunde Nina vor Behandlungsbeginn nicht vollständig über Krankheitsbilder im Sinne des Punktes 1.1. oder Allergien informiert, ist eine Haftung von Nina für daraus resultierende, mögliche Folgeschäden ausgeschlossen.
3.3. Nina haftet für Schäden nur wenn ihr grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird. Die Haftung ist diesfalls der Höhe nach beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer von Nina abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
3.4. Nina übernimmt keine Haftung für Garderobe und Wertgegenstände, die vom Kunden mitgeführt werden oder im Unternehmen vergessen werden.
4. Datenschutz
4.1. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Eine Speicherung dieser Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Ausführung seiner Bestellungen der weiteren Geschäftsabwicklung. Darüber hinaus findet eine Weitergabe an Dritte nicht statt.
4.2. Die Einwilligung zur Speicherung und zweckgerichteten Verarbeitung seiner Daten kann der Kunde jederzeit schriftlich oder durch Übersendung einer E-Mail widerrufen.
5. Allgemeines
5.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.
5.2. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens (Brunn/Gebirge).
5.3. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das jeweils sachlich zuständige Gericht für 1010 Wien.
5.4. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich jetzt schon, gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.